Nutzungsrichtlinie für öffentliche Auftraggeber

Diese Nutzungsbedingungen regeln den Besuch aller Internetpräsenzen von KrambergAnalytics sowie die Nutzung der angebotenen Analytics-Dienstleistungen, Softwaremodule, KI-Funktionen und cloudbasierten SaaS-Plattformen.
Sie gelten für Unternehmen und ausdrücklich auch für öffentliche Auftraggeber wie Behörden, kommunale Verwaltungen, Bildungsträger, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie weitere öffentliche Einrichtungen.
Mit dem Zugriff auf die Website oder der Nutzung unserer Systeme erklären sich alle Nutzer mit diesen Bedingungen einverstanden.

1. Geltungsbereich und Vertragsbeziehung

Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Inhalte, Funktionen und technischen Dienste, die über die Website von KrambergAnalytics bereitgestellt werden. Hierzu gehören Datenanalysewerkzeuge, Dashboards, Prognosemodelle, KI-gestützte Reports, Big-Data-Verarbeitung, Schnittstellenmodule sowie technische Dokumentationen.

Ein rechtsverbindliches Nutzungsverhältnis entsteht ausschließlich durch den Abschluss eines gesonderten SaaS-Vertrags, einer behördlichen Beauftragung, einer Bestellung oder einer Leistungsvereinbarung.
Die Website dient der Information und stellt keine bindende Leistungszusage dar.

2. Zweck der Website und bereitgestellte Informationen

Die Website informiert über Analytics-Funktionen, Anwendungsfälle, technische Grundlagen, KI-Prozesse und Auswertungsmöglichkeiten.
Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt KrambergAnalytics keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder ständige Verfügbarkeit der bereitgestellten Inhalte.
Datenvisualisierungen, Prognosebeispiele, Musteranalysen und KI-generierte Reports dienen ausschließlich der Illustration und stellen keine vertragliche Eigenschaft dar.

KrambergAnalytics behält sich das Recht vor, Inhalte jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen.

3. Zugang zu SaaS-Systemen, Datenplattformen und KI-Funktionen

Der produktive Zugriff auf die Software, Dashboards, Schnittstellen oder KI-Funktionen setzt eine Registrierung sowie eine vertragliche Grundlage voraus.
Zugangsdaten dürfen ausschließlich von hierzu autorisierten Personen genutzt werden und sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Öffentliche Auftraggeber verpflichten sich, Zugangsberechtigungen strikt nach Funktion, Rolle und Zuständigkeit zu vergeben.
Nicht mehr benötigte Zugänge sind unverzüglich zu sperren oder neu zuzuordnen.

Die Nutzung gemeinsamer Accounts ist unzulässig.
Nutzer müssen sichere Passwörter verwenden und diese regelmäßig aktualisieren.

KrambergAnalytics kann Zugänge sperren, wenn Sicherheitsrisiken oder Verstöße gegen diese Bedingungen vorliegen.

4. Nutzungsrechte an Analytics-Software, Datenmodellen und KI-Systemen

Mit Abschluss eines SaaS-Vertrags erhält die öffentliche Einrichtung ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares und auf die Vertragsdauer begrenztes Nutzungsrecht an den gebuchten Modulen.
Alle Rechte an Software, Datenstrukturen, Algorithmen, KI-Modellen, Visualisierungen, Dashboards, Analysepipelines und Dokumentationen verbleiben bei KrambergAnalytics.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung, technische Analyse, Dekompilierung oder Modifikation ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

5. Einsatz von Analytics- und KI-Funktionen im öffentlichen Sektor

Analytics- und KI-Funktionen unterstützen datenbasierte Entscheidungen, Prognosen und organisatorische Abläufe. Sie ersetzen keine rechtliche, verwaltungsseitige oder personelle Bewertung.
Sie dürfen nicht verwendet werden, um automatisierte Entscheidungen zu treffen, die rechtliche Wirkung gegenüber Bürgern, Mitarbeitenden oder externen Stellen entfalten.

Insbesondere ist der Einsatz untersagt für:

– automatisierte Ableitungen mit Verwaltungswirkung,
– kritische Risikobewertungen ohne menschliche Kontrolle,
– identifizierbare Profilbildung ohne gesetzliche Grundlage,
– Nutzung zur Bewertung von Mitarbeitenden oder Bürgern,
– Analyse personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage.

Ergebnisse sind stets fachlich und rechtlich zu prüfen.

6. Ausschluss unzulässiger oder sensibler Daten

Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung werden von KrambergAnalytics keine besonders geschützten oder klassifizierten Informationen verarbeitet.
Dies umfasst insbesondere:

• keine Verarbeitung von VS-NfD oder höher eingestuften Daten,
• keine gerichtskritischen, ermittlungssensiblen oder disziplinarbezogenen Daten,
• keine personenbezogenen Daten, die besonderen landesrechtlichen Schutzvorschriften unterliegen,
• keine Daten aus internen Kontroll-, Prüf- oder Ermittlungsverfahren,
• keine Daten, deren Offenlegung verwaltungsinternen Schaden verursachen könnte,
• keine Daten Minderjähriger ohne klare rechtliche Grundlage.

Die öffentliche Einrichtung trägt die Verantwortung für die korrekte Klassifizierung der übermittelten Daten.

KrambergAnalytics behält sich das Recht vor, unzulässige Datenverarbeitungen zu unterbinden.

7. Verantwortlichkeit für Inhalte und Daten

Öffentliche Auftraggeber sind selbst verantwortlich für alle Inhalte und Daten, die sie in das System einstellen oder durch automatisierte Prozesse übertragen.
KrambergAnalytics führt keine inhaltliche Prüfung durch und übernimmt keine Haftung für:

– unzulässig verarbeitete Daten,
– fehlerhafte Interpretationen von Analyseergebnissen,
– Datenverluste aufgrund unzureichender Sicherungsmaßnahmen des Nutzers,
– Verstöße gegen Rechtsnormen durch kundenseitige Eingaben.

Alle Entscheidungen auf Grundlage von Analysen oder Prognosen liegen in der Verantwortung der Einrichtung.

8. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung

KrambergAnalytics gewährleistet einen modernen, sicheren und stabilen technischen Betrieb, kann aber keine vollständige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit garantieren.
Wartungsarbeiten, sicherheitsrelevante Updates, Systemoptimierungen oder Weiterentwicklungen können zu temporären Einschränkungen führen.

Die Systeme werden kontinuierlich verbessert. Änderungen erfolgen mit Blick auf Stabilität und Funktionsumfang des vereinbarten Kernnutzens.

9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der DSGVO, der Landesdatenschutzgesetze und der Datenschutzerklärung von KrambergAnalytics.

Wenn personenbezogene Daten im Auftrag eines öffentlichen Trägers verarbeitet werden, ist ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich.

KrambergAnalytics verarbeitet Daten nur zweckgebunden und wendet angemessene technische und organisatorische Maßnahmen an.

10. Sicherheit, technische Anforderungen und Passwortschutz

Öffentliche Auftraggeber verpflichten sich, angemessene technische Sicherheitsstandards umzusetzen. Dazu gehören:

– sichere Passwörter,
– Nutzung von Behörden- oder verwaltungskonformen Endgeräten,
– Schwachstellenmanagement und sichere Netzumgebungen,
– unverzügliche Sperrung nicht mehr benötigter Nutzerkonten,
– regelmäßige Prüfung der Berechtigungsstruktur.

KrambergAnalytics setzt moderne Sicherheitsmechanismen ein, übernimmt jedoch keine Verantwortung für externe Systeme der öffentlichen Einrichtung.

11. Haftung

KrambergAnalytics haftet im gesetzlichen Rahmen für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KrambergAnalytics nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ausschließlich im Rahmen vorhersehbarer, typischer Schäden.

Keine Haftung besteht für:

– Inhalte, die vom öffentlichen Auftraggeber bereitgestellt wurden,
– die Verarbeitung unzulässiger oder klassifizierter Daten entgegen dieser Bedingungen,
– interpretative Fehler analytischer Ergebnisse,
– indirekte Schäden, Folgeschäden oder wirtschaftliche Verluste.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Verlängerungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen SaaS- oder Dienstleistungsvertrag.
KrambergAnalytics kann den Zugang sperren oder kündigen, wenn ein wesentlicher Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen vorliegt.

13. Änderungen der Nutzungsbedingungen

KrambergAnalytics kann diese Nutzungsbedingungen anpassen, wenn gesetzliche, technische oder organisatorische Entwicklungen dies erforderlich machen.
Die fortgesetzte Nutzung gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.